Bei der Übernahme vertragsrechtlicher Mandate geht es einerseits um die Gestaltung von Verträgen oder die Prüfung von Vertragsentwürfen. Die Regelung gegenseitiger Rechte und Pflichten in Verträgen (etwa Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Werkverträge etc.) im Interesse des Mandanten steht dabei im Fokus.
Andererseits betrifft dieses Rechtsgebiet die Folgen von vertraglichen Pflichtverletzungen. Darunter fallen etwa verspätete oder schlechte Leistungen eines Vertragsteiles und die daraus entstehenden Rechtsfolgen (Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, Rücktrittsrechte etc.).