Auf dem Gebiet des Wohn- und Gewerbemietrechts wird die
Anwaltskanzlei Steidel von Mietern und Vermietern beauftragt.
Ich entwerfe und verhandele im Vorfeld von Streitigkeiten Mietverträge einschließlich
Zusatzvereinbarungen und begleite meine Mandanten in Mieterhöhungsverfahren
sowie bei Modernisierungsvorhaben.
Bei Konflikten vertrete ich Sie im Streit um Betriebskosten, um die Beendigung des
Mietverhältnisses und bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit
Minderungs- und Zurückbehaltungsrechten. Dabei kommt meinen Mandanten
meine langjährige, intensive Tätigkeit auf diesem Gebiet zugute.
Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich die Interessen von Wohnungseigentümern
sowohl im vorgerichtlichen Bereich bei Eigentümerversammlungen, als auch in
gerichtlichen Verfahren vor dem Zivilgericht.