Einen mittlerweile breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit nimmt das Forderungsinkasso
einschließlich der sich ggf. anschließenden Zwangsvollstreckung ein. Erfahrungsgemäß
gilt es dabei in erster Linie, schnell und rechtssicher zu handeln. Zahlreiche anwaltliche
Mahnungen sind in der Regel nicht zielführend und haben den Schuldner auch im Vorfeld
meiner Beauftragung nicht zur Zahlung veranlasst. Wir mahnen daher grundsätzlich
einmal und leiten dann unverzüglich das gerichtliche Online-Mahnverfahren ein, um so
möglichst schnell einen vollstreckbaren Zahlungstitel über die Forderung zu erlangen.
Anschließend besteht bei dem zahlungswilligen Schuldner noch immer die Gelegenheit,
Ratenvereinbarungen oder Stundungsabreden zu vereinbaren. Gegen den zahlungs-
unwilligen Schuldner kann dann zeitnah die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Meine Kanzlei bietet hier professionelle Ausstattung und effizientes Management. Die
Vorschaltung von Inkassounternehmen erübrigt sich damit. Ich vertrete in diesem
Bereich Gewerbetreibende, ebenso wie kleinere und mittlere Firmen sowie
Selbständige und Freiberufler.