Als Fachanwalt für Familienrecht zählt dieses Rechtsgebiet zu meinen ganz zentralen
Tätigkeitsfeldern. Meine Mandanten berate ich im Vorfeld familienrechtlicher Streitigkeiten
bei der Gestaltung von Eheverträgen. Wir erarbeiten gemeinsam Lösungen im Trennungsfalle
durch Entwurf und Verhandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im endgültigen Trennungsfalle vertrete ich ihre Interessen im Scheidungsverfahren
einschließlich jeglicher damit zusammenhängender Verfahren:
– Scheidung
– Unterhaltsrecht
– Güterrecht
– Versorgungsausgleich
– Sorgerecht
– Umgangsrecht
– Internationales Familienrecht