Menü

Familienrecht in Kiel.

Scheidung? Trennung? Unterhalt?

Das Familienrecht ist ein äußerst emotionales und schwieriges Rechtsgebiet, insbesondere bei Trennungen und Scheidungen, die oft massive Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen sowie ihre finanzielle Situation haben. Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Kiel bin ich nicht nur ein kompetenter Partner, sondern auch ein einfühlsamer Begleiter in dieser schwierigen Zeit.

Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um möglichen Schaden zu begrenzen und Streitigkeiten über vermeintliche Fakten zu vermeiden. Als Spezialist für Familienrecht stehe ich Ihnen von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung in allen Angelegenheiten wie Trennung, Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten zur Seite.

In meiner Kanzlei in Kiel liegt der Fokus auf den Anliegen meiner Mandanten im Bereich Familienrecht, wie z.B. Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushalts und der Rentenanwartschaften. Wir erarbeiten gemeinsam Lösungen und bieten eine breite Palette an Dienstleistungen wie Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor Gericht an. Als Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht stehe ich meinen Mandanten in Kiel zur Verfügung und biete umfassende Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Wenn Kinder betroffen sind, können wir speziell auf deren Bedürfnisse eingehen.

Es ist ratsam, bei einer Scheidung immer einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Als Familienanwalt in Kiel achte ich darauf, dass die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen.

Eine Scheidung kann eine emotionale Angelegenheit zwischen ehemals engen Partnern sein. Deshalb benötigt man im Familienrecht nicht nur fachliches Wissen, sondern auch soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen in die Situation der Betroffenen.

Selbst wenn eine einvernehmliche Scheidung oder keine Streitigkeiten in Sicht sind, ist es immer sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wenn es um Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen geht.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Anwalt immer nur eine Seite beraten kann, niemals beide gleichzeitig. Auch wenn beide Parteien von Anfang an mit den Forderungen einverstanden sind, sollte jeder einen eigenen Anwalt haben. Ohne anwaltliche Vertretung kann man keine Anträge beim Familiengericht stellen oder einen Scheidungsantrag einreichen.

Als Familienanwalt in Kiel stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie bei der Erstellung von präventiven Regelungen durch einen Ehevertrag zu unterstützen. Ich verstehe, dass Trennung keine angenehme Vorstellung ist, aber ich helfe Ihnen gerne bei der Absicherung Ihrer Zukunft. In meiner Kanzlei für Familienrecht berate ich Sie auch zu anderen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Durch meine langjährige Erfahrung als Anwalt im Familienrecht bin ich in der Lage, Sie kompetent in allen Bereichen des Familienrechts zu unterstützen. Ich stehe Ihnen auch bei Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung zur Verfügung und vertrete Sie vor Ämtern und Behörden in Angelegenheiten wie Adoption, Sorgerecht und Personenstand. Ich verstehe, dass familienrechtliche Angelegenheiten sehr sensibel sein können und arbeite deshalb immer umsichtig und kompetent.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Kiel werde ich mich tatkräftig für Sie einsetzen und Ihre Interessen vertreten.

Meine Schwerpunkte:

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt, welche jeweils unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung zeitlich begrenzt, während der nacheheliche Unterhalt – wie der Name bereits suggeriert – erst nach der Scheidung greift. Der genaue Zeitpunkt, ab dem der nacheheliche Unterhalt gewährt wird, variiert jedoch.

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt entstehen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung und gelten insbesondere für Fälle, in denen gemeinsame minderjährige Kinder betreut werden müssen, der geschiedene Ehegatte aufgrund einer chronischen Erkrankung erwerbsunfähig ist oder eine Weiter- bzw. Ausbildung notwendig ist. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit arbeitslos war, besteht in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Als Scheidungsanwalt in Kiel prüfe ich Ihre Ansprüche gerne genau.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Ehevertrag

Natürlich wünschen Sie sich bei Ihrer Eheschließung, dass Ihre Beziehung auf Dauer hält. Jedoch gibt es keine Garantie dafür und Statistiken zeigen, dass fast 40% der Ehen in Deutschland geschieden werden. Daher ist es ratsam, im Voraus Vorkehrungen zu treffen, um im Falle einer Scheidung nicht nur mit emotionalen Belastungen, sondern auch mit rechtlichen Auseinandersetzungen kämpfen zu müssen.

Ein Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine spätere Scheidung erleichtern, wenn er umfassend formuliert und die Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern eindeutig sind. Dadurch müssen sich das Ehepaar oder ihre Anwälte nicht mehr über einzelne Punkte einigen. Der Ehevertrag dient insbesondere dem finanziellen Ausgleich und ermöglicht den Ehepartnern Klarheit in Bezug auf Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Familienanwalt in Kiel berate ich Sie gerne zu diesem Thema.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Einvernehmliche Scheidung

In der Regel hofft man, wenn man vor dem Altar das Ja-Wort gibt, ein Leben lang mit seinem Ehepartner verbunden zu bleiben. Jedoch ist das Leben unvorhersehbar und optimistische Pläne können sich manchmal nicht erfüllen. Menschen und ihre Vorstellungen ändern sich im Laufe der Zeit, und was einst eine harmonische Beziehung war, kann sich schnell in alltäglichen Stress verwandeln. Wenn beide Partner schließlich erkennen, dass die Fortsetzung ihrer Ehe aussichtslos ist, steht das Recht auf eine einvernehmliche Scheidung zur Verfügung. Im Gegensatz zur konfliktreichen Scheidung bietet diese Option den Vorteil, dass der Scheidungsprozess weniger wahrscheinlich zu einem langwierigen Rosenkrieg führen wird.

Wenn sich beide Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt in Kiel unterstützen zu lassen. Ich berate Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung und Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder. Ich reiche den Antrag auf einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Familiengericht ein und biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Dadurch kann der gerichtliche Scheidungsprozess erheblich verkürzt werden, indem eine Einigung über die genannten Folgen der Scheidung bereits im Voraus schriftlich erzielt wurde.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht umfasst die Erziehung, Pflege und Versorgung von minderjährigen Kindern und ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 6 Absatz 2 festgehalten. Es ist die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Doch was passiert, wenn sie versagen?

Auch das Scheitern der elterlichen Erziehungspflicht ist im Grundgesetz festgelegt, um das Wohl des Kindes zu schützen. Es gibt spezielle Unterstützungsprogramme im Sozialgesetzbuch für hilfsbedürftige Eltern, in denen qualifizierte Fachkräfte wie Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen den Eltern und Kindern zur Seite stehen, um zu verhindern, dass die Kinder in Obhut genommen werden müssen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie direkt mit unserem Anwalt für Familienrecht in Kiel.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Güterrecht

Falls Sie keinen Ehevertrag haben, wird der gesetzliche Güterstand angewendet. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Das Güterrecht bezieht sich auf die Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, die keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie sich scheiden lassen, wird in der Zugewinngemeinschaft das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen. Als Anwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Kiel und erhalten Sie eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Familienrechtsanwalt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Rahmen einer Scheidung müssen vermögens- und immobilienrechtliche Fragen geklärt werden. Wenn Sie gemeinsam ein Haus oder Sparkonto besitzen oder Unternehmensbeteiligungen halten, müssen Sie diese Aspekte im Scheidungsprozess diskutieren. Wenn Ihr Ehepartner beispielsweise das gemeinsame Haus verkaufen möchte, Sie es aber behalten wollen, müssen Sie die rechtlichen Ansprüche klären lassen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche während des Scheidungsprozesses durchgesetzt werden.

In manchen Fällen bringt ein Ehepartner mehr Vermögen in die Ehe ein als der andere. Wenn Sie gemeinsam eine Immobilie erwerben, die hauptsächlich mit Ihrem Vermögen finanziert wurde, kann es schwierig sein, die Nutzungsrechte für die Immobilie im Rahmen der Scheidung zu regeln. Als Anwalt in Kiel prüfe ich solche Fälle sorgfältig und analysiere auch mögliche Härtefallregelungen. Es ist wichtig, dass während des Scheidungsprozesses keine unbilligen Härten für einen Partner entstehen. Wenn dies der Fall ist, kann der betroffene Partner zusätzliche Rechte geltend machen. Als Ihr Scheidungsanwalt erkläre ich Ihnen gerne ausführlich, welche Regelungen in Ihrem speziellen Fall gelten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel

In manchen Situationen kann es trotz Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen dazu kommen, dass die Ehe nicht geschieden werden darf. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn durch die Scheidung das Wohl des gemeinsamen Kindes gefährdet wäre oder die Scheidung für einen der Ehepartner eine extreme Härte darstellen würde. In solchen Fällen greifen die sogenannte „Kinderschutzklausel“ und „Ehegattenschutzklausel“. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, empfehle ich Ihnen, sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Kiel aufzunehmen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Kindesunterhalt

Als Anwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur Berechnung des Kindesunterhalts haben. Hierbei dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung, um den monatlichen Unterhaltsbeitrag zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellt, sondern lediglich als Empfehlung gilt. Der Unterhalt hängt insbesondere vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie dem Alter des Kindes ab.

Kontaktieren Sie mich, um Ihre individuelle Unterhaltsfrage zu klären.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Nachehelicher Unterhalt

Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt sind zwei verschiedene Arten des Ehegattenunterhalts, die an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind. Der Trennungsunterhalt ist befristet bis zur rechtskräftigen Scheidung, während der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung beginnt. Die Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt entstehen mit der Rechtskraft der Scheidung und können aufgrund von verschiedenen Gründen wie Betreuung von gemeinsamen minderjährigen Kindern, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Aus- und Weiterbildung geltend gemacht werden. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen zur Überprüfung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Partnerschaftsvertrag

Es kommt nicht immer zu einer Eheschließung, auch wenn eine tiefe romantische Verbundenheit besteht. Dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, die Partnerschaft durch einen Vertrag abzusichern, insbesondere wenn gemeinsame Kinder oder ein Immobilienkauf im Spiel sind. Hierfür gibt es die Möglichkeit eines Partnerschaftsvertrages, der fast jeden Lebensbereich abdecken kann und individuelle Regelungen ermöglicht.

Ein solcher Vertrag kann Bestimmungen zum gemeinsamen Vermögen oder Immobilienbesitz enthalten und auch das Zusammenleben sowie die Versorgung der gemeinsamen Kinder regeln. Bei der Erstellung des Partnerschaftsvertrages ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte abgedeckt sind.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Scheidung

Eine Scheidung geht oft mit starken emotionalen Konflikten zwischen ehemals eng verbundenen Partnern einher. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, dass dies zu einem Rosenkrieg führt. Nach deutschem Gesetz ist es lediglich einem Anwalt gestattet, die Scheidung bei Gericht einzureichen. Eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich. Sind Sie sich im Klaren, was Sie bei Einreichung einer Scheidung beachten müssen?

In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr lang getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Dies ist in der Regel einfach, wenn beide Partner seit einem Jahr in getrennten Wohnungen oder Häusern leben und ein unabhängiges Leben führen. Allerdings ist dies nicht immer unproblematisch umsetzbar. In der Praxis leben die Ehepartner oft noch in derselben Wohnung. Doch keine Sorge!

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass die Ex-Partner getrennte Wohnsitze haben müssen. Auch das Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung wird anerkannt, sofern beide Parteien unabhängig voneinander wirtschaften und leben. Man kocht getrennt und schläft auch nicht mehr im gleichen Bett – dies wird als „getrennt von Tisch und Bett“ bezeichnet. Wichtig ist, dass zumindest ein Ehepartner nicht bereit ist, die eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen. Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch äußert und dieser im Alltag umgesetzt wird.

Möchten Sie Zeit und Geld sparen? Dann könnte eine einvernehmliche Scheidung eine Lösung sein. Als Anwalt für Scheidungsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um zu besprechen, unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts möglich ist.

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und in Bezug auf alle damit verbundenen Fragen einvernehmlich sind.

Um das gerichtliche Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können die sogenannten Scheidungsfolgen bereits vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich geregelt werden. Sollten einzelne Folgesachen dennoch strittig bleiben, können sie vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt und separat verhandelt werden, um die Scheidung unabhängig davon zu vollziehen. Gerne bespreche ich als Experte für Scheidungsrecht, ob dies auch in Ihrem Fall eine Option darstellt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Scheidungsfolgenvereinbarung

Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung wird notariell beglaubigt und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Kiel verfasst werden. Mit dieser Vereinbarung können verschiedene Aspekte festgelegt werden, darunter die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden. Gerne können Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Kiel vereinbaren. Als kompetenter Partner im Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Selbstbehalt

Trotz der geleisteten Alimente muss der Unterhaltspflichtige genügend finanzielle Mittel behalten, um seine Existenz zumindest auf einem minimalen Niveau zu sichern. Möchten Sie herausfinden, wie hoch der Selbstbehalt für Sie oder Ihren Partner ist?

Der Selbstbehalt wird regelmäßig von der Rechtsprechung angepasst und orientiert sich normalerweise an der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Gerne berät Sie Ihr Anwalt für Familienrecht in Kiel zu diesem Thema. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Sorgerecht

Die künftige Betreuung und Erziehung der Kinder ist oft ein umstrittenes Thema in Scheidungsverfahren, insbesondere wenn sich die Eltern nicht einigen können, wer sich um die Kinder kümmern soll. In solchen Fällen kann das Familiengericht hinzugezogen werden, um das Sorgerecht zu klären.

Normalerweise wird bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten, es sei denn, einer der Elternteile beantragt die alleinige Sorge oder die Übertragung bestimmter Bereiche wie des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Als kompetenter Anwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht geht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Trennungsunterhalt

Auch nach der Trennung bleiben Ehegatten füreinander verantwortlich und während des Trennungsjahres sowie bis zur rechtskräftigen Scheidung gilt der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung. Das bedeutet, dass beide Ehepartner während dieser Zeit ihren Lebensunterhalt sichergestellt bekommen müssen und nicht wesentlich schlechter gestellt sein dürfen als während der Ehe. Ein Ehepartner gilt als bedürftig, wenn er entweder kein eigenes Einkommen hat oder dessen Einkommen nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Natürlich muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Kiel zur Seite, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Vereinbaren Sie gerne einen telefonischen Erstkontakt mit meiner Anwaltskanzlei.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Trennungsvereinbarung

Um eine Scheidung einzureichen, ist eine vorherige Trennung notwendig. Da der Scheidungsprozess oft langwierig und unvorhersehbar ist, kann es sinnvoll sein, eine Trennungsvereinbarung zu vereinbaren, um klare Regeln für beide Ehepartner festzulegen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Eine solche Vereinbarung ähnelt einem Scheidungsfolgenvertrag und umfasst Fragen wie die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder sowie den zukünftigen Versorgungsausgleich.

Durch eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung können Sie und Ihr Partner bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln aufstellen und so Stress und Kosten während des Scheidungsprozesses sparen. Als Scheidungsanwalt unterstütze ich Sie gerne bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gebe Empfehlungen zu relevanten Inhalten, damit Sie eine Vereinbarung finden, mit der beide Parteien einverstanden sind.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob diese das Sorgerecht haben oder nicht. Auch nicht-sorgeberechtigte Mütter und Väter haben das Recht, regelmäßig persönlichen Kontakt sowie Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt mit ihrem Kind zu haben. Das Umgangsrecht steht nicht nur den Eltern, sondern auch den Großeltern und anderen Familienangehörigen zu, solange der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Wenn Ihnen das Umgangsrecht verwehrt wird, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Familienrecht konsultieren. Meine Kanzlei in Kiel steht Ihnen kompetent und schnell zur Seite.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Unterhalt

Die Frage des Unterhalts ist ein sensibles Thema, das oft mit vielen Emotionen und Stress verbunden ist. Wenn Ihr ehemaliger Partner sich weigert, den Unterhalt zu zahlen, der Ihnen oder Ihren Kindern zusteht, oder wenn Sie selbst mit ungerechtfertigten Unterhaltsforderungen konfrontiert werden, ist es ratsam, einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, der die rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben kennt.

Es gibt klare gesetzliche Regelungen für sowohl den Kindes- als auch den Ehegattenunterhalt, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Die Berechnung des Unterhalts kann jedoch komplex sein, insbesondere wenn es um den Ehegattenunterhalt geht, der von den ehelichen Lebensverhältnissen abhängt. Hierzu wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten als Berechnungsgrundlage genutzt, wobei berufsbedingte Aufwendungen, Unterhalt für Kinder oder anfallende Kreditkosten berücksichtigt werden.

Auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen verschiedene Faktoren wie das Alter des Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und möglicher Immobilienbesitz berücksichtigt werden. Ohne fachkundige Hilfe ist eine solche Berechnung oft kaum durchführbar. Wenn Sie also Fragen zum Unterhalt haben, sollten Sie sich am besten an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Kiel wenden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Vaterschaftsanfechtung

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie der Vater eines Kindes sind und die Vaterschaft anfechten möchten, können Sie sich an mich als Anwalt für Familienrecht in Kiel wenden. Das Gericht wird in einem solchen Fall in der Regel mittels eines DNA-Tests klären, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Wenn dies der Fall ist, werden die rechtlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen Vater und dem Kind aufgehoben. Es ist wichtig, dass Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, an einen erfahrenen Anwalt wenden, um Ihre Ansprüche erfolgreich verfolgen zu können.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Versorgungsausgleich

Während des Scheidungsprozesses müssen viele Themen behandelt werden, darunter auch der Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Verteilung der Rentenansprüche und -aussichten beider Ehepartner. Oftmals unterbrechen Partner wegen der Kinder ihre Karriere und zahlen entsprechend weniger in ihre Rentenversicherung ein oder gar nichts. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass der Ehepartner durch die Scheidung nicht erheblich schlechter dasteht. Das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG) regelt die Einzelheiten des Ausgleichs. Anstatt genauer Geldbeträge wird eine Berechnung vorgenommen, bei der die Rentenanwartschaften des vollzeitbeschäftigten Ehepartners betrachtet und dann hälftig dem anderen Ehepartner zugesprochen werden. Diese Hälfte wird auf ein dafür vorgesehenes Versicherungskonto überwiesen. Der Versorgungsausgleich betrifft verschiedene Arten von Altersvorsorgeansprüchen, wie beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorgen und private Rentenversicherungen. Jeder Anspruch wird individuell betrachtet, was zu einer komplexen Thematik führen kann. Als Familienrecht-Anwalt in Kiel unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Vorsorgevollmacht

Es ist unangenehm, aber wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, was passiert, wenn man plötzlich schwer krank wird oder einen Unfall hat und nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder haben automatisch das Recht, für Sie zu entscheiden.

Um sicherzustellen, dass im Krankheitsfall die von Ihnen gewünschten Entscheidungen getroffen werden, empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit können Sie selbst bestimmen, wer im Ernstfall für Sie entscheidet. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Kiel stehe ich Ihnen gerne zur Seite und erkläre Ihnen, worauf Sie bei einer Vorsorgevollmacht achten sollten und wie Sie diese gegebenenfalls mit einer Patientenverfügung kombinieren können.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Zugewinn

Der Gesetzgeber hat mit dem Zugewinnausgleich das Ziel verfolgt, nach einer Trennung klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Ehepartnern zu schaffen. Hierbei geht es um den Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. Ihnen steht dabei die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Gerne unterstütze ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht bei der Berechnung Ihrer Ansprüche und der Überprüfung, ob Ihr Ex-Partner seinen Verpflichtungen nachkommt. Kontaktieren Sie mich gerne für einen telefonischen Erstkontakt in meiner Kanzlei in Kiel.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Familienrecht in Kiel

Wir sind für Sie da - In guten wie in schlechten Zeiten

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9.00 – 17.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeit nutzen Sie gerne unser Rückrufformular.

Hinweis:
Sie sind einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden von uns ausschließlich zu Zwecken der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer gestellten Anfrage genutzt. Sie können diese Einwilligung jederzeit durch Nachricht an uns widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht, soweit gesetzliche Vorschriften nicht lediglich die Sperrung der Daten vorsehen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer: Datenschutzerklärung